Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Außenabfüllanlagen-Service (AFA) bei der KS-Tauchtechnik

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Gültig ab 12.03.2023

 

(1) Ich verzichte hiermit ausdrücklich gegenüber dem Füllbetrieb oder dem Abfüller sowie gegenüber dessen Repräsentanten, Vertreter und Hilfspersonen auf sämtliche Ansprüche, gleich welcher Art, aus Schadensfällen, die im Zusammenhang mit dem Füll-, der Anwendung und Nutzung insbesondere mit dem Trainings-, Tauch-, Veranstaltungs- oder Ausbildungsbetrieb eintreten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen bzw. der Füllbetrieb oder Abfüller handeln mir gegenüber vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde weiß, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Die Abgabe der Ausrüstungsteile bzw. Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Verzicht gilt für Schäden, Verletzungen und Nachteile aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden können. Er erstreckt sich gleichzeitig auf solche Personen und Stellen (z.B. Versicherungen u.a.), die aus einem eventuellen Schadensereignis Ansprüche herleiten können.

(3) Der Füllbetrieb bzw. der Abfüller hat die Gegenstände entgegengenommen, ohne eine Haftung für offene oder versteckte Mängel zu übernehmen. Der Eigentümer, Besitzer, Entleiher bzw. Benutzer ist für den Zustand der Gegenstände bei Übergabe an den Füllbetrieb bzw. Abfüller sowie bei der Selbstabfüllung allein verantwortlich. Er hat die technische Funktionsfähigkeit, die enthaltenen Gaskomponenten mit ihren entsprechenden Prozentsätzen, Gewichtsanteilen etc. der neuen Füllung, ggf. unter Berücksichtigung einer noch vorhandenen Restfüllung, eigenverantwortlich zu prüfen.

(4) Der Füllberechtigte bestätigt, dass er die Richtlinien eines anerkannten Verbandes oder Organisation für das Tauchen mit Atemgasen sowie modifizierten Atemgase beachtet und den Nachweis einer gründlichen theoretischen und praktischen Ausbildung durch Erwerb eines Zertifikates erbracht hat.

(5) Mit der Übergabe von Ausrüstungsteile bzw. Geräten an die KS-Tauchtechnik, hat der Kunde für die Gefahr der zufälligen Zerstörung, der Verschlechterung und des Verlustes, so z. B. auch bei Diebstahl, Einzustehen und demgemäß Ersatz zu leisten, falls die KS-Tauchtechnik sie nicht zurückgeben kann.

(6) Für Schäden, die durch die Anwendung, Reparatur und Nutzung der Ausrüstungsteile bzw. Geräte Dritten gegenüber entstehen, haftet ausschliesslich der Kunde, soweit die KS-Tauchtechnik und seine Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

(7) Der Füllberechtigte wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine Gasgemische jedwelcher Art auch immer, bei der Befüllung an der Außenabfüllanlage (AFA) herstellen darf. Die vom Füllberechtigten zur Abfüllung bzw. Befüllung bereitgestellten Druckbehälter müssen entsprechend dem geltenden Recht zugelassen sein und eine gültige Prüffrist (TÜV-Abnahme) haben. Es dürfen die Druckbehälter auch nur mit der erlaubten Druckstufe (20MPa oder 30MPa), je nach Art und Weise des Druckbehälters vom Füllberechtigten befüllt werden. Ein verwenden von Adaptern ist verboten!

(8) Des Weiteren verweisen wir auf unsere AGBs

KS-Tauchtechnik
Technisches Kompetenzzentrum mit Tauchschule & Tauchshop in Stuttgart
Inhaber: Klaus Schleehauf
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